Letztes Jahr wurde vom Bundesverfassungsgericht gefordert, dass bis Ende 2018 eine Reglung geschaffen werden muss, nach der neben "männlich" und "weiblich" auch ein drittes Geschlecht ins Geburtenregister eingetragen werden kann. Klägerin war eine Turner-Frau. Was heißt das jetzt für Betroffene und ihre Eltern?