Letztes Jahr wurde vom Bundesverfassungsgericht gefordert, dass bis Ende 2018 eine Reglung geschaffen werden muss, nach der neben "männlich" und "weiblich" auch ein drittes Geschlecht ins Geburtenregister eingetragen werden kann. Klägerin war eine Turner-Frau. Was heißt das jetzt für Betroffene und ihre Eltern?
Gerade in letzter Zeit, seit die Frauenärztin Christina Hänel angeklagt wurde, da sie auf ihrer Homepage über Abtreibung informiert hatte, ist das Thema wieder im Gespräch.
Was hat das nun mit uns zu tun und was bedeutet es für uns?